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Überprüfung Ihrer Blitzschutzanlage

Ist Ihre Blitzschutzanlage "gut" überprüft?

Eine bestehende Blitzschutzanlage ist in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen zu lassen:
- Vor der Inbetriebnahme
- danach wiederkehrend  einem Intervall von 1-3 Jahren

Nur eine nach den geltenden ÖVE-Vorschriften errichtete und wiederkehrend geprüfte Blitzschutzanlage verhindert großflächige atmosphärische Überspannungseinflüsse!

Unsere Leistungen:

Die Blitzschutz-Überprüfung

Die Blitzschutz-Überprüfung-
Alle Bestandteile IHRER Blitzschutzanlage werden, soweit zugänglich, optisch und messtechnisch begutachtet.

Besonders Augenmerk legen wir auf das Zusammenspiel von innerem und äußerem Blitzschutz gelegt.
Nur ein gut durchdachtes Blitzschutzkonzept kann Ihr Objekt den Anforderungen entsprechend schützen.

Wir überprüfen:

- rasch, weil wir als Messteam (2 Personen) arbeiten
- qualifiziert, weil unsere Elektrotechniker im Minimum HTL-Abschluss besitzen
- umsichtig, weil die Überprüfung in ständiger Absprache mit Ihrem Personal erfolgt.
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Der Befund

Der Befund-
Das von uns entwickelte Expertensystem auf Access-Basis ermöglicht eine rasche Befunderstellung auch bei umfangreichen Befunden.
Die abgespeicherten Daten dienen uns bei Wiederholungsprüfungen als Prüfgrundlage.

Unser Befund ist übersichtlich gestaltet und wird dem Kunden in Papier und als PDF-Datei ausgehändigt.
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Aufbereitung der Prüfergebnisse

Aufbereitung der Prüfergebnisse-
Unser Sicherheitsprotokoll enthält die Beschreibung und Zuordnung der Anlage, die anzuwendenden Vorschriften, die verwendeten Prüfgeräte, Namen der Prüfer, sowie Stempel und Unterschrift unseres konzessionierten Prüfbüros.

Im Leistungsverzeichnis und in den angeschlossenen Messergebnislisten werden alle Prüfschritte und deren Ergebnisse aufgelistet.

Mängel: Von den Vorschriften oder von anerkannten Regelwerten abweichende Überprüfungsergebnisse werden gekennzeichnet, genau kommentiert und mit einer Fotodokumentation versehen.
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Planerstellung

Planerstellung-
Einfache Blitzschutzpläne werden bei Bedarf gerne auf Grundlage bestehender Grundrisspläne oder vorort erstellter Skizzen angefertigt.
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