Mitarbeiterunterweisungen gehören zur Präventionsarbeit in Sachen Sicherheit und Arbeitsschutz -
und werden im Unternehmen oft als "Stiefkinder" behandelt.
Was schreibt der Gesetzgeber vor? Das
ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz §14 legt fest:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
- für Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter im Betrieb zu sorgen
- unsere Mitarbeiter regelmäßig zu schulen.
Wann hat die Unterweisung jedenfalls zu erfolgen?- vor Aufnahme der Tätigkeit,
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
- bei Änderung/Einführung neuer Arbeitsmittel und -stoffe oder Arbeitsverfahren
- nach Unfällen oder Ereignissen die beinahe zu Unfällen geführt hätten
Wer wird von uns geschult? - elektrotechnische Fachkräfte
- nichtelektrotechnischen Fachkräften (Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person)
Schulungsprogramm