Expositionsgrenzwerte nicht messbar nur berechenbar
Auslösewerte sind messbar - wenn diese eingehalten werden, werden auch die Expositionsgrenzwerte eingehalten
Evaluierung:
Ermittlung und Beurteiling durch den Arbeitgeber - dazu können
Messungen/Berechnungen
Herstellerangaben
Normen - wissenschaftliche Erkenntnisse
Datenbanken
Leitfäden der Europ. Komission herangezogen werden.
Musterbefund