CE - Risikoanalyse
Was fordert der Gesetzgeber?
Die Maschinenrichtlinie, umgesetzt durch die Maschinensicherheitsverordnung MSV 2010, legt fest:
Anlagen und Maschinen, die jeweils für sich CE-Konformität besitzen, müssen an den Schnittstellen evaluiert werden.
Da in der Regel kombinierte Arbeitsmittel benützt werden, deren kombinierte Benutzung nicht durchwegs vom Hersteller oder Inverkehrbringer vorgesehen ist, hat eine Risikoanalyse zu erfolgen.
Weiters verlangt das ASchG im §35(2):
Die Benützung von Arbeitsmitteln, die oder deren Einsatzbedingungen in einem größeren Umfang verändert wurden, als dies von den Herstellern oder Inverkehrbringern vorgesehen ist, ist nur zulässig, wenn eine Gefahrenanalyse durchgeführt wurde.
Als Leitfaden für die Evaluierung sollte die EN ISO 12100 herangezogen werden.
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