Um die Funktion einer Erdungsanlage kontrollieren zu können, ist es notwendig, dass im Bereich der Verbindungsstellen zwischen den Fangeinrichtungen an der Gebäudehülle und der Erdungsanlage Messpunkte zugänglich und im Idealfall auftrennbar sind.
In diesem Fall sind die Punkte Auftrennung und Zugänglichkeit zwar erfüllt, nur auf die Verbindung zur Erdungsanlage wurde vergessen.