ESV2012 §7.3.1 | Funktionskontrolle FI-Schutzschaltern (Prüftaste) | mindesten alle 6 Monate |
ESV2012 §7.3.2 | Baustellen: Prüfung von elektr. Anlagen und Betriebsmitteln auf offensichtliche Mängel | wöchentlich |
ESV2012 §8.1 | elektrische Anlagen nach Errichtung bzw. Wiedererrichtung | Prüfung vor Inbetriebnahme |
ESV2012 §8.2 | elektrische Anlagen nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung | Prüfung vor Inbetriebnahme |
ESV2012 §8.3 | ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel nach Änderung oder Instandsetzung | Prüfung vor Inbetriebnahme |
ESV2012 §9.1.1 | elektrische Anlagen | wiederkehrende Prüfung längstens 5 Jahre |
ESV2012 §9.1.2 | ortsveränderliche el. Betriebsmittel SKI in Arbeitsstätten, es sei denn, diese sind ausschließlich an Steckdosen mit Zusatzschutz FI betrieben | wiederkehrende Prüfung längstens 5 Jahre |
ESV2012 §9.1.3 | ortsveränderliche el. Betriebsmittel im Bergbau und Untertagebau | wiederkehrende Prüfung längstens 5 Jahre |
ESV2012 §9.2-3 | Abweichungen zu §9.1.: | |
ESV2012 §9.2.1 | elektrische Anlagen ist nur geringen Belastungen ausgesetzt z.B.: Büros | wiederkehrende Prüfung längstens 10 Jahre |
ESV2012 §9.2.2 | elektrische Anlagen in Ex-Bereichen | wiederkehrende Prüfung längstens 3 Jahre |
ESV2012 §9.2.3 | elektrische Anlagen in Ex-Bereichen mit hoher Beanspruchung z.B.:Feuchtigkeit, Staub, hohe/niedrige Temperaturen | wiederkehrende Prüfung längstens 1 Jahr |
ESV2012 §9.2.4 | elektrische Anlagen auf Baustellen und auf Arbeitsstätten zur obertägigen Gewinnung von festen, mineralischen Rohstoffen | wiederkehrende Prüfung längstens 1 Jahr |
ESV2012 §9.3.1 | elektrische Anlagen im Fall einer aussergewöhnlichen Beanspruchung z.B.:Feuchtigkeit, Staub, hohe/niedrige Temperaturen | wiederkehrende Prüfung längstens 3 Jahre |
ESV2012 §9.3.2 | elektrische Anlagen bei zusammentreffen mehrerer Beanspruchungen nach 9.3.1 | wiederkehrende Prüfung längstens 1 Jahr |
ESV2012 §15.3 | Blitzschutzanlagen nach Errichtung bzw. Wiedererrichtung, wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung | Prüfung vor Inbetriebnahme |
ESV2012 §15.3.1 | Blitzschutzanlagen allgmein | wiederkehrende Prüfung längstens 3 Jahre |
ESV2012 §15.3.2 | Blitzschutzanlagen für Ex-Bereiche und Läger für leicht entzündliche Arbeitsstoffe | wiederkehrende Prüfung längstens 1 Jahr |
ESV2012 §10.1.5 | Gegebenenfalls Erfassung des thermischen Zustandes relevanter elektrischer Bauteile | wiederkehrende Prüfung längstens 5 Jahre |